Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Reichenbach am Heuberg

Reichenbach am Heuberg ist eine kleine Gemeinde im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg, Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
468 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78564
Vorwahl
07429
Adresse der Gemeinde
Kirchstraße 8, 78564 Reichenbach am Heuberg
Kirchstraße 8, 78564 Reichenbach am Heuberg 78564 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichenbach am Heuberg
Hauptstraße 24
78588 Reichenbach am Heuberg

2. Ordnungsamt Reichenbach am Heuberg
Hauptstraße 24
78588 Reichenbach am Heuberg

3. Finanzamt Rottweil
Wilhelmstraße 5
78628 Rottweil
Gemeinde Reichenbach am Heuberg – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.